Hilfen für Familien mit Kindern
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket 420€ bis 1600€ pro Jahr - hier erfahren Sie, wer Leistungen für seine Kinder beantragen kann und wer Ihnen weiterhelfen kann.
Wer kann Unterstützung erhalten?
- Wohngeldbezieher (WoGG)
- Kinderzuschlagbezieher (KBGG)
- Langzeitarbeitslose (SGB II)
- Sozialhilfeempfänger (SBG XII)
Welche Hilfen können beantragt werden?
- Anschaffung persönlicher Schulbedarf (100€ pro Jahr)
- Schülerbeförderung (Zuschuss zu den Aufwendungen)
- Mittagsverpflegung an der Schule bis zu 5€ pro Essen mit 1€ Eigenbeteiligung
- Schulausflüge und Klassenfahrten (tatsächliche Kosten)
- Lernhilfe bei Gefährdung der Versetzung oder wenn das Klassenziel nicht erreicht wird.
- Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit (10€/Monat)
Wo kann ich fragen stellen? Wo kann ich einen Antrag stellen?
Hier wird Ihnen weitergeholfen:
- Arbeiterbildung Reutlingen, Oberamteistrasse 28
Mo, Mi, Fr 9:30 - 12:30 - Arbeiterwohlfahrt Reutlingen, Rommelsbacher Str. 1
Mo-Fr 8:00-12:00
Di, Mi, Do 13:00-16:00 - Bruderhausdiakonie, Beratung für Alleinerziehende Reutlingen, Untere Gerberstrasse 5-7
Terminvereinbarung 07121/144936-0 - Bürgeramt, Stadt Reutlingen, Marktplatz 22
Mo-Do 8:00-12:30
Fr 8:00-13:00
Mi 14:00-16:00
Do 14:00-18:00 - Stadt Reutlingen, Sozialamt, Amt für soziale Leistungen
Mo, Di, Do 8:00-12:00
Fr 8:00-13:00
Mi 14:00-16:00
Do 14:00-18:00 - Caritas Reutlingen, Kaiserstrasse 27
Terminvereinbarung 07121/1656-0 - Diakonisches Werk Reutlingen, Planie 17
Terminvereinbarung 07121/9486-0 - Kreissozialamt Reutlingen, Bismarckstr.14
Mo, Di, Do 8:00-11:30
Do 14:00-17:30
Fr 8:00-12:45 - Kinderschutzbund Reutlingen, Sondelfinger Str. 107
Di 9:00-11:00 und 15:00-17:00
Telefon 07121/346106 - Jobcenter Reutlingen, Albstr. 83
Mo-Fr 8:00-12:30
Do 12:30-18:00
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