Weggeschaut, ignoriert, gekniffen…

… und damit vielleicht ein Menschenleben aufs Spiel gesetzt.

Dass er nicht weggeschaut hat, sondern beherzt die Polizei angerufen und aus sicherer Entfernung den Tätern zugerufen hat: "Hören Sie auf! Ich habe die Polizei angerufen!" – damit hat ein Reutlinger nicht nur Zivilcourage bewiesen, sondern, so Horst Vöhringer von der Reutlinger Kriminalpolizei kürzlich in der Mensa am AEG, auch einem jungen Mann das Leben gerettet.

Zivilcourage Schema

Der wurde nämlich vor einiger Zeit in einer Reutlinger Unterführung überfallen und von den Tätern brutal zusammengeschlagen. Erst die unablässigen Rufe des Anwohners schlugen die Gewalttäter in die Flucht und halfen dem schwer verletzten Opfer zu überleben. Ein paar Minuten längeres Zutreten der Schläger und das junge Opfer hätte die schweren Gehirnblutungen nicht überlebt, so Polizei und Notarzt.

Ein brisantes Thema

Zivilcourage – ein brisantes Thema, das immer wieder dann in den Medien auftaucht, wenn Menschen, die auf offener Straße Opfer von roher Gewalt werden, berichten, wie ihnen keiner der Umstehenden geholfen hat. Oder auch dann, wenn diejenigen, die nicht wegschauen, sondern dazwischen gehen, sich einmischen, selbst Opfer dieser Gewalt werden und schlimmstenfalls mit dem eigenen Leben bezahlen müssen, wie im Fall des Münchners Dominik Brunner.

Doch was ist Zivilcourage? Wo fängt sie an und wo sind ihre Grenzen? Warum schauen viele Menschen lieber weg, wenn vor ihren Augen gepöbelt, "dumm angemacht", gemobbt oder geprügelt wird? Und wann mache ich mich eventuell sogar strafbar, wenn ich in solchen Situationen kneife? Auf solche und ähnliche Fragen hatten Horst Vöhringer und Lynette Karl, Leiterin des Rechts- und Ordnungsamtes des Landkreises, beim jüngsten Themenabend in der Mensa unserer Schule fundierte Antworten.

Vernunft zählt...

"Niemand verlangt von Ihnen, sich in brenzligen Situationen selbst in Gefahr zu bringen", so der Kripo-Mann Horst Vöhringer. "Das Mindeste, was Sie aber tun können und sollen ist, aus sicherem Abstand die 110 anzurufen und der Polizei als Zeuge zur Verfügung zu stehen." In manchen Situationen kann es bis zum Eintreffen der Polizei möglich sein, einen eskalierenden Konflikt durch Dazwischen gehen zu beruhigen. Dies sollte man jedoch nie alleine tun, sondern Passanten oder Umstehende durch direktes Ansprechen darum bitten, einen in diesem Vorhaben zu unterstützen.

Lynette Karl beleuchtete Zivilcourage von der juristischen Seite. Per Gesetz seien wir alle da zur Hilfeleistung verpflichtet, wo sich Menschen in Not befänden, das heißt ein Notfall vorliege. Der freilich sei juristisch klar umrissen. Die Ausführungen der Juristin räumten dann auch schnell mit der Mär auf, wenn man sich irgendwo einmische, stünde man selbst mit einem Bein im Gefängnis. So unterschied Lynette Karl zwischen Notwehr und Nothilfe, die beides Mal nicht strafbar seien, auch wenn der Angreifer oder Gewalttäter verletzt würde. Aber auch bei der Nothilfe gelte: „Ich muss mich nicht selbst in Gefahr bringen“, sagte Lynette Karl. Auch hier würde ein Anruf bei Polizei und gegebenenfalls Notarzt der Hilfspflicht genüge tun.

..beim Guten im Menschen

"Ich habe den Glauben daran noch nicht verloren, dass in jedem von uns etwas Gutes steckt, etwas, das helfen möchte", so Horst Vöhringer. Und damit meine er, dass er immer noch hoffe, dass sich Menschen wieder mehr dafür interessieren, was ihren Mitmenschen tagtäglich widerfährt, dass wir Unrecht und Gewalt, egal ob verbal oder körperlich, nicht einfach tolerieren oder gar ignorieren, sondern mutig hinschauen, uns einmischen, helfen und damit Zivilcourage beweisen. Und sei es "nur", dass wir die 110 (Polizei) und/ oder die 112 (Notarzt) anrufen und eine Zeugenaussage machen.

Damit so etwas nicht passieren muss, was kürzlich am frühen Morgen bei Minustemperaturen an einer Sonnenbühler Bushaltestelle laut Horst Vöhringer geschehen war: Ein Mann lag in seinem Erbrochenen an der Bushaltestelle, Menschen warteten angeekelt neben ihm auf den Bus, stiegen ein und aus – und kümmerten sich nicht um ihn. Viel Zeit verging bis schließlich doch jemand den Notarzt anrief, der sich um den stark unterkühlten Mann kümmerte. Der, so stellte sich heraus, war kein "Besoffener", der „halt seinen Rausch ausschlafen“ musste, sondern hatte an der Bushaltestelle einen Schlaganfall erlitten und war eben da zusammengebrochen. Und bei einem Schlaganfall, so weiß man, zählt jede Minute, die bis zum eintreffen des Notarztes verstreicht. Und, zudem, so fragte der Kripo-Mann: "Sind denn Besoffene keine Menschen, um die man sich kümmert?"

 

 

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Von: R. Meißner

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